4. Das Ende eines Vorstellungsgesprächs
Dieser Ablauf ist variabel in seiner Ordnung, jedoch werden Sie diese Punkte in jedem Vorstellungsgespräch wiederfinden.
Häufig bekommen Sie schon vor dem Gesprächsabschluss einen Hinweis auf den weiteren Verlauf des Bewerbungsverfahrens. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie jetzt danach fragen. Viele Vorstellungsgespräche enden auch schon mit dem Hinweis, dass der Bewerber eingestellt wird. Auf diese Aussagen können Sie sich jedoch keineswegs verlassen. Rechtlich haben Sie erst einen Anspruch auf Anstellung wenn Sie eine schriftliche Zusage haben. Dies muss nicht der Arbeitsvertrag sein. Jeder hat bestimmt schon ein Mal von einem Bekannten gehört, dass dieser eine Zusage im Bewerbungsgespräch erhalten hat und schließlich doch nicht eingestellt wurde. Diese Situationen sind relativ häufig.
Bewerber können sich erst freuen, wenn sie einen Arbeitsvertrag unterzeichnet haben. Einige Unternehmen laden doch auch noch zu einem zweiten Vorstellungsgespräch um letzte Einzelheiten zu klären, lassen Sie sich davon also nicht schrecken.
Ich wünsche euch noch viel Glück dabei !!
Lieben Gruss
Prishtinasja_